Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Nicole Lüttecke Fotografie
I. Geltung/Anwendungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von, Nicole Lüttecke handelnd für Nicole Lüttecke Fotografie, im folgenden "Fotografin" genannt durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, im folgenden "Shootings genannt. â¨
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den⨠Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunde und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen â¨wird.
3. Die Leistungen von Nicole Lüttecke Fotografie richten sich ausschlieÃlich nach nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingunge des Kunden wird widersprochen.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. â¨
5. âFotosâ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen â¨Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete⨠Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien â¨oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
6. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen⨠Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.⨠Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
7. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwendenâ¨(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die⨠Kunden hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.
II. Auftragsproduktionen
1. Nicole Lüttecke Fotografie erbringt die Shootings nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Für die Herstellung der Fotos gilt das im Vorfeld vereinbarte Honorar. â¨
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. â¨
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. â¨
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)â¨Eigentum des Fotografen.
5. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Ãnderungen, so hat er die⨠Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Ãnderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Produktionsabschluss muss Nicole Lüttecke Fotografie nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Ãnderung der vertraglichen Pflichten von Nicole Lüttecke Fotografie zum Zweck der nachträglichen Anpassung an die Belange des Kunden kann Nicole Lüttecke Fotografie dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
7. Ist die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung in Teillieferungen (z.B. Lieferung der ersten Teile einer Serie) möglich, so ist Nicole Lüttecke Fotografie grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt soweit eine solche dem Kunden nicht unzumutbar ist. Soweit Teilleistungen bereits individualvertraglich bestimmt sind, gelten sie als stets zumutbar.
III. Ãberlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. â¨
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. â¨
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. â¨
5. Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der â¨Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung⨠sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet, es sei denn dies wird vorher Vertraglich zugesagt. Eigentumsrechte⨠werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den â¨Fotografen über.
IV. Nutzungsrechte
1. Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von Nicole Lüttecke Fotografie Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Nutzungsrechte zustehen, ist Nicole Lüttecke Fotografie für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die Nicole Lüttecke Fotografie durchführen muss, um den Vertragszweck zu erfüllen.
2. Die von Nicole Lüttecke Fotografie bereitgestellten Daten und Inhalte unterliegen ggf. rechtlichem (z.B. urheberrechtlichem) Schutz. (Urheber-) Rechtsinhaberin ist (und bleibt) die Fotografin Nicole Lüttecke persönlich. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet, diese Daten und Inhalte über ein von Nicole Lüttecke Fotografie im Einzelfall gewährtes Nutzungsrecht hinausgehend zu kopieren, zu bearbeiten und/oder weiterzuverbreiten.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt Nicole Lüttecke Fotografie im Falle einer Rechtseinräumung ein einfaches, unbefristetes und nicht entgeltlich übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Es ist dem Kunden hiernach gestattet, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit die jeweilige Weiter- oder Wiedergabe der Vervielfältigungen an Dritte (z.B. Familienmitglieder) unentgeltlich erfolgt. Eine Weitergabe zur freiberuflichen und/oder gewerblichen Nutzung durch den Dritten bleibt ohne gesonderte Zustimmung von Nicole Lüttecke Fotografie ausgeschlossen.
4. Im Falle einer Verwertung durch den Kunden ist auf Nicole Weigel als Fotografin hinzuweisen (Fotografin: Nicole Lüttecke), vgl. § 13 UrhG. Der Kunde darf zudem etwaige von Nicole Lüttecke selbst eingefügte Hinweise auf deren Urheberschaft ohne Zustimmung von Nicole Lüttecke Fotografie nicht ändern oder verfälschen. Der Kunde versieht im Falle zulässigerweise erfolgten Verwertung, Veränderung oder Verbindung von Werken in zumutbarem Umfang das neu entstandene Werk mit Hinweisen auf die Urheberschaft von Nicole Lüttecke Fotografie.
5. Der Erwerb eines jeden Nutzungsrechts durch den Kunden und/oder des Eigentums an Waren (z.B. gedruckten Bildern, DVDs) steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
6. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde kein Nutzungsrecht an Rohmaterialien wie bspw. RAW-Files.
V. Haftung
Nicole Lüttecke Fotografie leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzungâ¨von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,â¨soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursachtâ¨worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit groÃer Sorgfalt.⨠Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,â¨Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftungâ¨für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristigâ¨aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kundenâ¨erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.â¨Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.⨠Für Schäden, die durch das Ãbertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet derâ¨Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien â¨etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässigesâ¨Verhalten. Ãber den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungenâ¨der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern â¨Ã¼bernimmt der Fotograf keine Haftung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des⨠Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Kunden nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb zwei Wochen nach Ãbergabe der Fotos bzw. des Werkes⨠schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäà und mängelfrei⨠abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und VergröÃerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage⨠oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten⨠die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurchâ¨nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt wordenâ¨sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Soweit die Haftung von Nicole Lüttecke Fotografie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen von Nicole Lüttecke Fotografie.
9. Die vorstehenden Absätze des § 12 (Haftung von Nicole Lüttecke Fotografie) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Honorare
1. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Abgabetermin des Bildmaterials per Ãberweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige⨠Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden â¨Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten. In diesem Fall entfällt der Postversand. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.
2. Zahlungsziel ist 10 Tage nach erhalt der Rechnung.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Nicole Lüttecke Fotografie über den Betrag verfügen kann.
4. Die Preise von Nicole Lüttecke Fotografie verstehen sich als Endverbraucherpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
5. Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so⨠sind alle breites angefallenen Kosten an den Fotografen zu zahlen. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen nach dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so⨠sind 75% des vereinbarten Honorars sowie allen bis dahin angefallenen Kosten an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechteâ¨bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des â¨Fototermins nicht erstattet.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Ãberlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Ein Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
5. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden von Nicole Lüttecke Fotografie ausschlieÃlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecke unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.